Das Bay. Staatsministerium hat Hinweise zu Maßnahmen in Natura 2000 Gebieten herausgegeben. Sollte Ihr Wald in einem FFH-Gebiet liegen, empfehlen wir dringend diese Hinweise gründlich durchzulesen und vor geplanten Maßnahmen die in den Informationen erwähnte Checkliste zusammen mit dem beratenden Förster des AELF Bad Neustadt/S. auszufüllen!
Hintergrund Natura 2000
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie die Grundlage für das zusammenhängende ökologische Netz Natura 2000 der Europäischen Union. Es dient der Erhaltung bzw. Wiederherstellung günstiger ökologischer Erhaltungszustände von bestimmten Arten und Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten.
Pflichten für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in ihren Wäldern
In Natura 2000-Gebieten ist die nachhaltige Waldbewirtschaftung grundsätzlich zulässig, denn sie schadet den zu schützenden Gütern i.d.R. nicht oder diese können profitieren. Allerdings können nachteilige Wirkungen auftreten, wenn den ökologischen Anforderungen von Arten, wichtigen Lebensraumstrukturen oder dem Lebensraumtyp insgesamt nicht genug Beachtung geschenkt wird. Hier gilt für Waldbesitzende und Waldbewirtschaftende, das Verschlechterungsverbot. Veränderungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes bzw. seiner Schutzgüter führen können, sind unzulässig. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Forstwirtschaftliche Maßnahmen, die geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und keiner anderweitigen Gestattungspflicht unterliegen, sind der zuständigen Naturschutzbehörde als „Projekt“ anzuzeigen. Diese überprüft die Vereinbarkeit mit dem FFH-Recht. Wird mit der Durchführung ohne die erforderliche Anzeige begonnen, kann die Naturschutzbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen.
Es liegt somit in der Verantwortung der Waldbesitzenden, sich vor der Umsetzung forstlicher Maßnahmen sorgfältig zu vergewissern, dass dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern ausgelöst werden. Das Verfahren gemäß Checkliste (sog. „Erheblichkeitsabschätzung“) ist ein wichtiger Prüfschritt, welcher mit Sachverstand und Problembewusstsein durchzuführen ist, um Fehleinschätzungen und Rechtsverstöße zu vermeiden.
Checkliste „Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung“
Zur eigenen Absicherung gegen eine unbeabsichtigte erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets wird den Waldbesitzenden die Verwendung der Checkliste empfohlen. Diese hilft in einer ersten eigenverantwortlichen Abschätzung zu erkennen, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines Schutzgutes eintreten könnten. Sie soll dazu von Waldbesitzenden vor jeder forstlichen Maßnahme in Natura 2000-Gebieten ausgefüllt und im Anschluss von ihnen selbst aufbewahrt werden. Verbleiben Zweifel, ob die geplante Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebiets führen könnte, kann die Maßnahme zunächst nicht durchgeführt werden. Vielmehr sind die zuständigen Forst- und/oder Naturschutzbehörden zu konsultieren.
Beratungsangebot und Ansprechpartner in der Region
Die Beurteilung von möglichen Beeinträchtigungen beabsichtigter Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten ist gewissenhaft vorzunehmen. Hierbei soll die Checkliste eine Hilfestellung geben. In Zweifelsfällen stehen für weitere Fragen oder eine persönliche Beratung die Försterinnen und Förster der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ihrer Region gerne kostenlos zur Verfügung. Auch die zuständigen unteren Naturschutzbehörden stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Checkliste finden Sie hier: Download
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier:
https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfunktionen/115137/index.php
Quelle: Bay. Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten