Aktuelles
Aufruf zur Unterstützung der Petition „Für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung“
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Hiermit weisen wir auf die Petition aus Österreich “Für eine selbstbestimmte Waldbewirtschaftung - gegen eine EU-Politik der Bevormundung” hin, die nun bis zum 20. Juli 2024 verlängert wurde. Die Petition wendet sich gegen die überzogenen Auflagen durch das Gesetz „entwaldungsfreie Lieferketten“
Die Petition ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.openpetition.eu/petition/online/fuer-eine-selbstbestimmte-waldbewirtschaftung-gegen-eine-eu-politik-der-bevormundung
Somit verbleiben noch 2 Wochen, in denen das erforderliche Ziel von 50.000 Stimmen erreicht werden kann. Aktuell sind 78 % der Stimmen erreicht.
Bitte unterstützen Sie die Petition mit Ihrer Stimme und geben Sie den Link weiter.
Quelle: Bay. Waldbesitzerverband
Waldbesitzerverband kritisiert Bürokratismus, Unverständnis und Ideologie
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Auf den Demonstrationen der Landwirte anlässlich der Aktionswoche in München, Augsburg und Nürnberg hat der Präsident des bayerischen Waldbesitzerverbandes, Josef Ziegler, mit deutlichen Worten die noch nie dagewesene Welle an Regulierung und Bürokratie in Brüssel und Berlin kritisiert.
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Neues Kursprogramm der Bayerischen Waldbauernschule
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Das neue Kursprogramm 2024 der Bayerischen Waldbauernschule wurde veröffentlicht. Hier geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in das Kursangebot: Umfassende Kompetenz für die Waldbewirtschaftung vermittelt der dreiwöchige „Grundkurs Waldwirtschaft“, der von der WBS bereits über 350-mal durchgeführt wurde und auch in einzelnen Wochenmodulen belegt werden kann. Er ist der „Klassiker“ für landwirtschaftliche Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger, aber auch für besonders interessierte größere Privatwaldbesitzer und ermöglicht detailreiche Einblicke in eine fachgerechte Waldbewirtschaftung.
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Waldholz bleibt eine erneuerbare Energiequelle - Einigung bei der EU
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Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die Trilog-Partner (EU-Kommission, EU-Parlament und Rat) auf ein Ergebnis zu RED III - der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU - geeinigt. Im Ergebnis bleibt Holz aus dem Wald ein erneuerbarer Energieträger. Was sich so logisch anhört, wurde von einzelnen Akteuren in Frage gestellt.
Der Präsident des Bay. Waldbesitzervervands Josef Ziegler kommentierte in einer ersten Stellungnahme die Ergebnisse wie folgt:
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Diskriminierung von primärer holzartiger Biomasse als erneuerbare und förderfähige Energiequelle
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Die FBG Fränkische Rhön und Grabfeld w.V. hat sich zusammen mit vielen anderen bayerischen, deutschen und europäischen Waldbesitzervereinigungen an einer Protestaktion gegen die Diskriminierung von Holz als Energiequelle beteiligt. Hierzu ist ein Schreiben an die Verhandlungsführer versandt worden mit folgendem Inhalt:
Seit dem 1.1.2022 wird die RED II-Richtlinie mit dem neu eingeführten risikobasierten Ansatz umgesetzt. Eine Evaluierung hierzu gibt es noch nicht. Dennoch wurden von der Europäischen Kommission mit der Veröffentlichung des RED III Vorschlags weitere Verschärfungen vorgelegt und vom Europäischen Parlament neue Benachteiligungen für Waldbesitzende beschlossen.
Die unterzeichnenden Organisationen des deutschen Kleinprivatwaldes protestieren nachdrücklich gegen die Diskriminierung von primärer holzartiger Biomasse als nicht erneuerbare und för-derfähige Energiequelle. Die im Parlamentsbeschluss vorgesehene Stufenlösung zum Auslaufen der Anrechenbarkeit ist grundsätzlich nicht akzeptabel und in der Praxis nicht handhabbar.
Die pauschale Abqualifizierung von primärer holzartiger Biomasse als Rohstoff zweiter Klasse, deren Einordung als erneuerbare Energie sukzessive wegfallen soll, hat weitreichende Folgen. In den Mitgliedstaaten wird damit der Weg geebnet für CO2–Abgaben auf Brennholz und für das endgültige Aus zu dem Zeitpunkt, wenn nur noch erneuerbare Energieträger erlaubt sein werden. Diese Konsequenzen wären nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern würden besonders die vielen kleineren Waldbesitzer wirtschaftlich hart treffen. Ihre geringen Mengen an Nebenprodukten der Waldwirtschaft sind meistens nur in den regionalen Energieholzmärkten zu verwerten.
Verbleiben große Mengen geringwertiger Biomasse im Wald würden sich in vielen Regionen der EU die CO2-Emissionen durch natürliche Zersetzung verstärken. Diese kalte Verbrennung von Waldbiomasse ersetzt keine fossilen Rohstoffe, wäre ein massiver Rückschritt für den Klimaschutz und richtet sich gegen die Ziele des Green Deals.
Die langfristigen Folgen einer Aberkennung von Waldholz als erneuerbare Energie und die Schlechterstellung gegenüber anderer holziger Biomasse auf den Märkten, reduziert die wirt-schaftliche Fähigkeit der Waldbesitzenden in den Waldumbau zu investieren. Es beschädigt die dezentrale Energieversorgung mit erneuerbaren Ressourcen und behindert den Baumartenwech-sel in Richtung wärmetoleranter Arten.
Die Mitglieder der unterzeichnenden Organisationen, die sich für besseren Klimaschutz und den Erhalt unserer europäischen Wälder einsetzen, wenden sich gegen eine Politik, deren einseitige Begründungen aus fragwürdigen Kampagnen stammen. Im Sinne des Green Deals fordern wir Sie nachdrücklich auf, in der Erneuerbaren Energien-Richtlinie auf die Einführung der neuen Kategorie Primärbiomasse mit all ihren schädlichen Folgen für das Klima, die dezentrale Energieversorgung und die sozio-ökonomische Stabilität im ländlichen Raum zu verzichten.
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