Aktuelles
Diskriminierung von primärer holzartiger Biomasse als erneuerbare und förderfähige Energiequelle
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Die FBG Fränkische Rhön und Grabfeld w.V. hat sich zusammen mit vielen anderen bayerischen, deutschen und europäischen Waldbesitzervereinigungen an einer Protestaktion gegen die Diskriminierung von Holz als Energiequelle beteiligt. Hierzu ist ein Schreiben an die Verhandlungsführer versandt worden mit folgendem Inhalt:
Seit dem 1.1.2022 wird die RED II-Richtlinie mit dem neu eingeführten risikobasierten Ansatz umgesetzt. Eine Evaluierung hierzu gibt es noch nicht. Dennoch wurden von der Europäischen Kommission mit der Veröffentlichung des RED III Vorschlags weitere Verschärfungen vorgelegt und vom Europäischen Parlament neue Benachteiligungen für Waldbesitzende beschlossen.
Die unterzeichnenden Organisationen des deutschen Kleinprivatwaldes protestieren nachdrücklich gegen die Diskriminierung von primärer holzartiger Biomasse als nicht erneuerbare und för-derfähige Energiequelle. Die im Parlamentsbeschluss vorgesehene Stufenlösung zum Auslaufen der Anrechenbarkeit ist grundsätzlich nicht akzeptabel und in der Praxis nicht handhabbar.
Die pauschale Abqualifizierung von primärer holzartiger Biomasse als Rohstoff zweiter Klasse, deren Einordung als erneuerbare Energie sukzessive wegfallen soll, hat weitreichende Folgen. In den Mitgliedstaaten wird damit der Weg geebnet für CO2–Abgaben auf Brennholz und für das endgültige Aus zu dem Zeitpunkt, wenn nur noch erneuerbare Energieträger erlaubt sein werden. Diese Konsequenzen wären nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern würden besonders die vielen kleineren Waldbesitzer wirtschaftlich hart treffen. Ihre geringen Mengen an Nebenprodukten der Waldwirtschaft sind meistens nur in den regionalen Energieholzmärkten zu verwerten.
Verbleiben große Mengen geringwertiger Biomasse im Wald würden sich in vielen Regionen der EU die CO2-Emissionen durch natürliche Zersetzung verstärken. Diese kalte Verbrennung von Waldbiomasse ersetzt keine fossilen Rohstoffe, wäre ein massiver Rückschritt für den Klimaschutz und richtet sich gegen die Ziele des Green Deals.
Die langfristigen Folgen einer Aberkennung von Waldholz als erneuerbare Energie und die Schlechterstellung gegenüber anderer holziger Biomasse auf den Märkten, reduziert die wirt-schaftliche Fähigkeit der Waldbesitzenden in den Waldumbau zu investieren. Es beschädigt die dezentrale Energieversorgung mit erneuerbaren Ressourcen und behindert den Baumartenwech-sel in Richtung wärmetoleranter Arten.
Die Mitglieder der unterzeichnenden Organisationen, die sich für besseren Klimaschutz und den Erhalt unserer europäischen Wälder einsetzen, wenden sich gegen eine Politik, deren einseitige Begründungen aus fragwürdigen Kampagnen stammen. Im Sinne des Green Deals fordern wir Sie nachdrücklich auf, in der Erneuerbaren Energien-Richtlinie auf die Einführung der neuen Kategorie Primärbiomasse mit all ihren schädlichen Folgen für das Klima, die dezentrale Energieversorgung und die sozio-ökonomische Stabilität im ländlichen Raum zu verzichten.
Forstliche Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten
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Das Bay. Staatsministerium hat Hinweise zu Maßnahmen in Natura 2000 Gebieten herausgegeben. Sollte Ihr Wald in einem FFH-Gebiet liegen, empfehlen wir dringend diese Hinweise gründlich durchzulesen und vor geplanten Maßnahmen die in den Informationen erwähnte Checkliste zusammen mit dem beratenden Förster des AELF Bad Neustadt/S. auszufüllen!
Hintergrund Natura 2000
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie die Grundlage für das zusammenhängende ökologische Netz Natura 2000 der Europäischen Union. Es dient der Erhaltung bzw. Wiederherstellung günstiger ökologischer Erhaltungszustände von bestimmten Arten und Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten.
Pflichten für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in ihren Wäldern
In Natura 2000-Gebieten ist die nachhaltige Waldbewirtschaftung grundsätzlich zulässig, denn sie schadet den zu schützenden Gütern i.d.R. nicht oder diese können profitieren. Allerdings können nachteilige Wirkungen auftreten, wenn den ökologischen Anforderungen von Arten, wichtigen Lebensraumstrukturen oder dem Lebensraumtyp insgesamt nicht genug Beachtung geschenkt wird. Hier gilt für Waldbesitzende und Waldbewirtschaftende, das Verschlechterungsverbot. Veränderungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes bzw. seiner Schutzgüter führen können, sind unzulässig. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Forstwirtschaftliche Maßnahmen, die geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und keiner anderweitigen Gestattungspflicht unterliegen, sind der zuständigen Naturschutzbehörde als „Projekt“ anzuzeigen. Diese überprüft die Vereinbarkeit mit dem FFH-Recht. Wird mit der Durchführung ohne die erforderliche Anzeige begonnen, kann die Naturschutzbehörde die erforderlichen Anordnungen treffen.
Es liegt somit in der Verantwortung der Waldbesitzenden, sich vor der Umsetzung forstlicher Maßnahmen sorgfältig zu vergewissern, dass dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern ausgelöst werden. Das Verfahren gemäß Checkliste (sog. „Erheblichkeitsabschätzung“) ist ein wichtiger Prüfschritt, welcher mit Sachverstand und Problembewusstsein durchzuführen ist, um Fehleinschätzungen und Rechtsverstöße zu vermeiden.
Checkliste „Natura 2000-Erheblichkeitsabschätzung“
Zur eigenen Absicherung gegen eine unbeabsichtigte erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets wird den Waldbesitzenden die Verwendung der Checkliste empfohlen. Diese hilft in einer ersten eigenverantwortlichen Abschätzung zu erkennen, ob erhebliche Beeinträchtigungen eines Schutzgutes eintreten könnten. Sie soll dazu von Waldbesitzenden vor jeder forstlichen Maßnahme in Natura 2000-Gebieten ausgefüllt und im Anschluss von ihnen selbst aufbewahrt werden. Verbleiben Zweifel, ob die geplante Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebiets führen könnte, kann die Maßnahme zunächst nicht durchgeführt werden. Vielmehr sind die zuständigen Forst- und/oder Naturschutzbehörden zu konsultieren.
Beratungsangebot und Ansprechpartner in der Region
Die Beurteilung von möglichen Beeinträchtigungen beabsichtigter Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten ist gewissenhaft vorzunehmen. Hierbei soll die Checkliste eine Hilfestellung geben. In Zweifelsfällen stehen für weitere Fragen oder eine persönliche Beratung die Försterinnen und Förster der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ihrer Region gerne kostenlos zur Verfügung. Auch die zuständigen unteren Naturschutzbehörden stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Checkliste finden Sie hier: Download
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier:
https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldfunktionen/115137/index.php
Quelle: Bay. Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
Wichtig: Wälder jetzt auf Schäden kontrollieren!
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Die Orkantiefs Ende Februar haben in Bayerns Wäldern insgesamt keine schwerwiegenden Schäden angerichtet. Das hat Forstministerin Michaela Kaniber nach einer ersten Schadensbilanz in München mitgeteilt. Bayernweit wurden überwiegend einzelne Bäume und kleinere Gruppen umgeworfen. Lediglich in den Wäldern der Hochlagen und der Mittelgebirge haben die Stürme deutlichere Spuren hinterlassen – schwerpunktmäßig im Nordosten Bayerns in den Landkreisen Hof, Wunsiedel, Tirschenreuth, Kronach und teilweise im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Insgesamt ist die bayernweit durch den Sturm angefallene Holzmenge gering, sodass keine Störungen auf dem bayerischen Holzmarkt zu erwarten sind.
Kaniber warnt deshalb auch weiterhin dringend vor dem Betreten der Wälder: „Es herrscht noch immer Lebensgefahr im Wald, denn es können jederzeit Äste abbrechen oder ganze Bäume umfallen!“ Auch für die anstehenden Aufräumarbeiten nach dem Abklingen der Stürme ruft die Ministerin zu äußerster Vorsicht auf. „Die Aufarbeitung von Sturmholz ist sehr gefährlich und sollte immer professionell begleitet werden“, so Kaniber. Häufig sei der unterstützende Einsatz von Holzerntemaschinen die sicherste Arbeitsweise.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Fränkische Rhön und Grabfeld w.V. bittet alle Waldbesitzer, Ihre Wälder in den nächsten Tagen auf Sturmschäden zu kontrollieren. In den vergangenen Wochen sind sowohl durch Schneebruch als auch durch die Orkantiefs vielerorts einzelne Bäume oder Baumgruppen geschädigt worden. Es ist sehr wichtig, dass diese Schadhölzer bis zum ersten Schwärmflug der Borkenkäfer im April beseitigt sind. Nur so kann eine erneute Ausbreitung des Käfers verhindert werden!
Quelle: StMELF / FBG Fränkische Rhön und Grabfeld w.V.
Jagd und Waldeigentum - Neue Broschüren zur Jagd
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Bei der Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen und dem Waldumbau in klimastabile Mischbestände hat die Jagd eine entscheidende Rolle. Es geht nur gemeinsam mit dem Jagdausübungsberechtigten. Das Jagdrecht selbst ist aber an das Eigentum von Grund und Boden gebunden.
Eine neue Broschüre gibt dazu ausführlich Auskunft, dort erfährt man welche Rechte der Grundeigentümer hat, wie eine Jaggenossenschaft funktioniert, wie man einen Wildschaden geltend macht und vieles mehr! Die Broschüre kann hier bezogen oder heruntergeladen werden:
https://www.bayer-waldbesitzerverband.de/news/27.html
Wie bewertet man einen Wildschaden? Auch dazu gibt es eine Broschüre! Die „Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald“ kann auf der Download-Seite des Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) heruntergeladen werden.
https://www.dfwr.de/index.php/downloads
Quelle: Bayer. Waldbesitzerverband / Deutscher Forstwirtschaftsrat
Borkenkäfer schwärmen aus! Jetzt Bohrmehl suchen und Bäume rasch entfernen!
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Seit einigen Wochen läuft ein starker Schwärmflug von Buchdrucker und Kupferstecher.
In diesem Jahr hatten die Fichtenborkenkäfer – abgesehen von einem kurzen Zeitraum im Mai bisher nur geringe Chancen zum Schwärmen. Deshalb nutzen die Borkenkäfer jetzt das sommerliche Wetter zu einem erneut zeitlich sehr konzentrierten und noch massiveren Schwärmflug.
Dabei überlagern sich die Schwärmflüge der Borkenkäfer, die nun ihre erste Brut anlegen, und der Käfer, die bereits im Mai die Eiablage vollziehen konnten und nun zur Anlage der Geschwisterbrut ausfliegen
Bohrmehlsuche jetzt!
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Suchen Sie jetzt Bohrmehl! Die Chancen sind jetzt günstig, Bohrmehl zu finden, da die konzentriert schwärmenden Käfer große Mengen und gut sichtbares Bohrmehl produzieren!
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Suchen Sie Bohrmehl hinter Rindenschuppen, auf Ästen, in Zwieseln und Astgabeln, im Moos am Stammfuß und auf Blättern der Bodenpflanzen!
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Konzentrieren Sie sich auf Randbäume letztjähriger Käferlöcher, südexponierte oder aufgerissene Waldränder und Windwürfe.
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Buchdrucker werfen in den ersten zwei Wochen der Brutanlage viel Bohrmehl aus. Einzelne gewittrige Schauer, wie sie derzeit stattfinden, können das Bohrmehl zwar abwaschen, es rieselt in diesen Tagen aber immer wieder nach.
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Wenn Sie Bohrmehl finden, müssen die befallenen Fichten eingeschlagen und aus dem Wald gebracht werden.
Quelle: Bay. Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- Hilfe für Kleinwaldbesitzer
- Serviceangebote der Waldbauernschule
- Forstliche Arbeiten unter den neuen Corona-Bedingungen
- Nachhaltigkeitsprämie ist gestartet!
- Die FBG ist umgezogen - Neue Geschäftsstelle
- Neue Bestelltermine!
- Aushaltung von Käferholz
- Waldbewirtschaftung in Zeiten der Corona-Krise
- Neue Förderrichtlinien für klimafeste Wälder
- Waldbesitzerverband begrüßt erhöhte Förderung des Waldumbaus